Energieausweis – Transparenz über die Energieeffizienz Ihrer Immobilie
Der Energieausweis zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist und welche Energiemengen für Heizung und Warmwasser benötigt werden. Ähnlich wie bei Elektrogeräten wird die Immobilie in eine Energieeffizienzklasse eingestuft. Dadurch erhalten Eigentümer, Käufer und Mieter eine klare Orientierung über den energetischen Zustand des Gebäudes und die zu erwartenden Energiekosten.
In Deutschland ist ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung gesetzlich vorgeschrieben. Dabei wird zwischen zwei Arten unterschieden: dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Berücksichtigt werden unter anderem Baujahr, Bauweise, Dämmung, Fenster sowie die Heizungsanlage. Aus diesen Daten wird der theoretische Energiebedarf des Gebäudes berechnet – unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner. Dadurch ermöglicht der Bedarfsausweis eine besonders objektive Bewertung der Energieeffizienz.
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Grundlage sind beispielsweise Heizkostenabrechnungen oder Energieabrechnungen. Der ausgewiesene Energiekennwert hängt daher auch vom Verhalten der Bewohner und der Nutzung des Gebäudes ab.
Wann ist welcher Energieausweis möglich?
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Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht energetisch saniert wurden, ist in der Regel ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.
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Für neuere Gebäude, energetisch sanierte Altbauten oder Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohneinheiten kann in der Regel zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden.
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Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis erstellt.
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